Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

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Massenentlassung – Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren (Pressemeldung des BAG)

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. | Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird.

Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber im Ruhestand (Pressemeldung des BAG)

| Die ersten Jahre ihrer Arbeit im Fünften Senat wurden durch die Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt und Annahmeverzug des Arbeitgebers geprägt. Insbesondere die infolge der CGZP-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu lösenden Rechtsfragen zum Prinzip des „equal-pay“ in der Arbeitnehmerüberlassung bedurften in einer Vielzahl von Revisionsverfahren der Klärung. Gleiches gilt für die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 verbundenen neuen Rechtsfragen. Hieran wirkte Frau Weber sehr erfolgreich mit. Des Weiteren konnte sie ihre große fachliche Kompetenz in die Lösung neuer Fragestellungen im Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einbringen, so zB zu den Auswirkungen einer erfolglosen In-vitro-Fertilisation auf den Entgeltanspruch der Arbeitnehmerin.