Revisionshauptverhandlung am 7. Dezember 2026 um 10.00 Uhr in der Strafsache 5 StR 397/25 – Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit wegen Mordes im sogenannten „Tränenpalast“ (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 7. Dezember 2026 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 14. Oktober 2024, mit dem es den Beschwerdeführer wegen heimtückischen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt hat.

Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung an Polen – hinreichende fachgerichtliche Sachaufklärung der Haftbedingungen im Zielstaat der Auslieferung fraglich – Folgenabwägung (Einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Einstweilige Anordnung vom 11.08.2026, AZ 2 BvR 1502/26, ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260811.2bvr150226§ 32 Abs 1 BVerfGG, Erwägungsgrund 12 EGRaBes 584/2002, Art 4 EUGrdRCh, § 32 IRG