Freispruch mehrerer Polizeibeamten nach tödlichen Schüssen auf einen Jugendlichen in Dortmund rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 1. Juni 2026 – 4 StR 638/25
Beschluss vom 1. Juni 2026 – 4 StR 638/25
Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmen, das auf von anderen Unternehmen betriebenen Webseiten Cookies bereitstellt, dafür haftet, wenn diese Cookies ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Nutzer der Webseiten auf deren Endgeräten gespeichert werden.
Auf Einladung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig kommen heute Vertreterinnen und Vertreter von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien sowie EU-Justizkommissar McGrath in Berlin zu einem informellen Austausch im sogenannten „Groupe Vendôme“-Format zusammen. Bei dem Treffen sollen aktuelle rechtspolitische Themen erörtert werden. Konkret soll es um die Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt gehen sowie um die Bekämpfung von neuen Phänomenen der digitalen Gewalt wie sexualisierten Deepfakes. Auch Fragen der Resilienz und der Stärkung der Justiz stehen auf der Tagesordnung.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig ist heute Morgen zu einem Besuch in Kyjiw eingetroffen. Es handelt sich um den ersten Besuch von Ministerin Hubig in der Ukraine seit Antritt ihres Amtes im Mai 2025. Anlass des Besuchs ist unter anderem der 30. Jahrestag der Verabschiedung der ukrainischen Verfassung.
Bund und Länder haben heute eine Vereinbarung über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Mit dem Pakt soll in der laufenden Legislaturperiode eine Stärkung der Justiz erreicht werden. Dazu stellt der Bund den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung. Im Einzelnen sieht der Pakt drei Arten von Maßnahmen vor. So sollen zum einen Projekte der Digitalisierung der Justiz unterstützt werden (sog. „Digitalsäule“). Zum anderen soll die personelle Ausstattung der Justiz verbessert werden (sog. „Personalsäule“). Schließlich sollen auch die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisiert werden (sog. „Verfahrenssäule“). Von den bereitgestellten Mitteln des Bundes sollen insgesamt 210 Millionen Euro in die Digitalprojekte fließen; 240 Millionen Euro sind als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Landesjustiz vorgesehen. Der heutige Beschluss des Pakts für den Rechtsstaat wurde auf der Konferenz des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen. Vorbereitet wurde der heutige Beschluss durch Verhandlungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern.
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein. | Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein.
Urteil vom 24. Juni 2026 – 1 StR 594/25
Beschluss vom 23.06.2026, AZ VIa ZR 1112/23, ECLI:DE:BGH:2026:230626BVIAZR1112.23.0
Beschluss vom 23.06.2026, AZ VIa ZR 940/23, ECLI:DE:BGH:2026:230626BVIAZR940.23.0
Urteil vom 23.06.2026, AZ VIa ZR 134/23, ECLI:DE:BGH:2026:230626UVIAZR134.23.0
Beschluss vom 27. Mai 2026 – 1 StR 169/26
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein durch Erbvertrag eingesetzter Erbe nach einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Schenkung des Erblassers das Geschenk auch dann vom Beschenkten zurückfordern kann, wenn dem Erblasser im Erbvertrag ein Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag und eine Befugnis zur Änderung der Vertragsbestimmungen vorbehalten war.
Urteil vom 18.06.2026, AZ VIa ZR 467/23, ECLI:DE:BGH:2026:180626UVIAZR467.23.0
Urteil vom 18.06.2026, AZ VIa ZR 457/23, ECLI:DE:BGH:2026:180626UVIAZR457.23.0
Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG* berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. | Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG* berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt.
Urteil vom 18. Juni 2026 – 5 StR 691/25
Urteil vom 19. Mai 2026 – VI ZR 67/25
Urteil vom 17. Juni 2026 – 5 StR 30/26
Beschluss vom 2. Juni 2026 – 5 StR 149/26