
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Maskenaffäre“ während der Corona-Pandemie (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 29. April 2025 – 1 StR 238/24
Beschluss vom 29. April 2025 – 1 StR 238/24
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bereits die vergangene Bundesregierung hatte einen Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen. Die CSRD zielt darauf ab, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Ziel des heute veröffentlichten Gesetzentwurfs ist eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat heute ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Sie hat diesen im Rahmen eines Empfangs in der Sächsischen Landesvertretung an Bund und Länder übergeben.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Der elektronische Rechtsverkehr soll gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt. Künftig soll er vollständig elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechende notarielle Rechtsgeschäfte können so schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden.
Urteil vom 8. Juli 2025 – 1 StR 58/24
Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Martina Ahrendt zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Frau Prof. Dr. Ahrendt, geboren 1967 in Mönchengladbach, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1996 in Berlin ab. Sie wurde im Jahr 1995 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg promoviert und trat nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dieser Universität … Frau Prof. Dr. Martina Ahrendt neue Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung des BAG)
Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Oliver Klose zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Klose, geboren 1972 in Iserlohn, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 2002 in Düsseldorf ab und war daran anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn beschäftigt. Im März 2003 trat er in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen … Herr Oliver Klose neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (Pressemeldung des BAG)
Beschluss vom 13. Mai 2025 – 1 StR 169/25
Für Werbung mit Umweltaussagen, z.B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen. Diese und weitere verbraucherschützende Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heute veröffentlicht hat. Mit dem Entwurf sollen zwei EU-Richtlinien ins deutsche Recht umgesetzt werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will. Mit der Neuregelung soll den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen werden. Dabei soll das Lebensalter des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden.
Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02.07.2025, AZ 2 BvQ 46/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:qk20250702.2bvq004625§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 213 StPO
Urteil vom 02.07.2025, AZ VIa ZR 986/22, ECLI:DE:BGH:2025:020725UVIAZR986.22.0
Urteil vom 02.07.2025, AZ VIa ZR 856/22, ECLI:DE:BGH:2025:020725UVIAZR856.22.0
Urteil vom 02.07.2025, AZ VIa ZR 362/22, ECLI:DE:BGH:2025:020725UVIAZR362.22.0
Urteil vom 02.07.2025, AZ VIa ZR 286/23, ECLI:DE:BGH:2025:020725UVIAZR286.23.0
Urteil vom 02.07.2025, AZ VIa ZR 410/23, ECLI:DE:BGH:2025:020725UVIAZR410.23.0
Urteil vom 02.07.2025, AZ VIa ZR 388/22, ECLI:DE:BGH:2025:020725UVIAZR388.22.0
Beschluss vom 02.07.2025, AZ V ZB 63/23, ECLI:DE:BGH:2025:020725BVZB63.23.0