Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb volksverhetzender Bücher gerichteten kriminellen Vereinigung (Pressemeldung des BGH)
Urteil und Beschluss vom 24. Juli 2025 – 3 StR 382/24
Urteil und Beschluss vom 24. Juli 2025 – 3 StR 382/24
Urteil vom 23. Oktober 2025 – III ZR 147/24
Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor. | Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor.
Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seit der jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden. Die Änderungen sollen im parlamentarischen Verfahren zusammen mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten erfolgen. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung heute beschlossen.
Urteil vom 21.10.2025, AZ EnZR 97/23, ECLI:DE:BGH:2025:211025UENZR97.23.0§ 41 Abs 5 S 1 EnWG, § 41 Abs 5 S 3 EnWG, § 2 Abs 1 S 1 Alt 1 UKlaG, § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 UKlaG, § 4a Abs 1 S 1 UWG
Urteil vom 21.10.2025, AZ EnZR 68/23, ECLI:DE:BGH:2025:211025UENZR68.23.1§ 17e Abs 1 S 1 EnWG 2016, § 17e Abs 1 S 5 EnWG 2016, § 241 Abs 2 BGB
Beschluss vom 8. Oktober 2025 – 6 StR 390/25
Menschenhandel in Deutschland soll besser bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden können. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen in der Strafverfolgungspraxis und greift Vorschläge aus der Wissenschaft auf. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Die neue europäische Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es Umweltkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt dazu umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vor. In enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollen auch umweltrechtliche Strafvorschriften außerhalb des StGB angepasst werden.
Urteil vom 16.10.2025, AZ VIa ZR 1144/22, ECLI:DE:BGH:2025:161025UVIAZR1144.22.0
Urteil vom 16.10.2025, AZ VIa ZR 1186/22, ECLI:DE:BGH:2025:161025UVIAZR1186.22.0
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann.
Beschluss vom 7. Oktober 2025 – 5 StR 338/25
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Zulässigkeit einer Klausel im Rahmen einer Jahres-Reiseversicherung verhandeln, nach der nicht versichert Schäden durch Pandemien sind.
Urteil vom 15.10.2025, AZ VIII ZR 51/24, ECLI:DE:BGH:2025:151025UVIIIZR51.24.0Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 547 Nr 1 ZPO
Urteil vom 15. Oktober 2025 – IV ZR 86/24
Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.
Urteil vom 6. August 2025 – VIII ZR 250/23
Beschluss vom 14.10.2025, AZ VIa ZR 1412/22, ECLI:DE:BGH:2025:141025BVIAZR1412.22.0
Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen Fall zu entscheiden, in dem einem Immobilienmakler vorgeworfen wird, eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert zu haben.