
Verurteilungen wegen zweifachen Mordes in Altenstadt rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 19. März 2025 – 1 StR 431/24
Beschluss vom 19. März 2025 – 1 StR 431/24
Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG* Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG** nachträglich zuzulassen. | Die Klägerin ist bei der Beklagten beschäftigt. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30. Juni 2022. Das Kündigungsschreiben ging der Klägerin am 14. Mai 2022 zu. Am 29. Mai 2022 führte die Klägerin einen Schwangerschaftstest mit einem positiven Ergebnis durch. Sie bemühte sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, den sie aber erst für den 17. Juni 2022 erhielt. Am 13. Juni 2022 hat die Klägerin eine Kündigungsschutzklage anhängig gemacht und deren nachträgliche Zulassung beantragt. Am 21. Juni 2022 reichte sie ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitsgericht ein, das eine bei ihr am 17. Juni 2022 festgestellte Schwangerschaft in der „ca. 7 + 1 Schwangerschaftswoche“ bestätigte. Ihr Mutterpass wies als voraussichtlichen Geburtstermin den 2. Februar 2023 aus. Danach hatte die Schwangerschaft am 28. April 2022 begonnen (Rückrechnung vom mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage).
Beschluss vom 26. März 2025 – 4 StR 487/24
Beschluss vom 20. März 2025 – 6 StR 609/24
Beschluss vom 20. März 2025 – 6 StR 250/24
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Pastohr zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
| Als Vizepräsident hat Herr Dr. Linck die Verantwortung für das Gericht – auch als langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats – mitgetragen. Herr Dr. Linck hat sich mit seiner Persönlichkeit und seinem Engagement um das gute kollegiale Miteinander sehr verdient gemacht. Die Belange der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ihm dabei ein besonderes Anliegen. In der Gerichtsverwaltung hat er die Modernisierung und Digitalisierung der Gerichtsanwendungen erfolgreich vorangebracht.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff wird mit Ablauf des 31. März 2025 in den Ruhestand treten.
Urteil vom 28.03.2025, AZ V ZR 185/23, ECLI:DE:BGH:2025:280325UVZR185.23.0§ 1004 Abs 1 BGB, § 39 Abs 1 NachbG HE, § 43 NachbG HE
Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, mit der Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr effizienter gestaltet werden sollen.
Urteil vom 28. März 2025 – V ZR 185/23
Urteil vom 27.03.2025, AZ I ZR 64/24, ECLI:DE:BGH:2025:270325UIZR64.24.0§ 2 Abs 1 Nr 4 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, EGV 261/2004
Beschluss vom 15. Januar 2025 – 5 StR 434/24
Das Bundesministerium der Justiz erprobt ab heute einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Bürgerinnen und Bürger können sich über Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Frage kommen könnte und wie hoch diese ausfallen könnte.
Urteil vom 27. März 2025 – I ZR 186/17
Urteil vom 26.03.2025, AZ 2 BvR 1505/20, ECLI:DE:BVerfG:2025:rs20250326.2bvr150520Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 106 Abs 1 Nr 6 GG, § 1 Abs 1 SolZG 1995 vom 20.11.2019
Urteil vom 25.03.2025, AZ II ZR 208/22, ECLI:DE:BGH:2024:171224UIIZR208.22.0§ 123 Abs 3 Halbs 1 AktG, § 123 Abs 4 S 5 AktG
Der unter anderem für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Volkswagen AG zu Haftungsvergleichen mit einem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren ehemaligen Vorstandsmitglied sowie Deckungsvergleiche mit den D&O-Versicherern nichtig oder anfechtbar sind.
Urteil vom 25. März 2024 – II ZR 208/22