Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich (Pressemeldung des BAG)

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor. | Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor.

Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe (Pressemeldung des BMJV)

Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten die Inflation seit der jeweils letzten Anpassung der Beträge berücksichtigt werden. Die Änderungen sollen im parlamentarischen Verfahren zusammen mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte bei den Amtsgerichten erfolgen. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Bundesregierung heute beschlossen.

Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Bundesjustizministerium schlägt Reform des Strafrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Menschenhandel in Deutschland soll besser bekämpft, Täterinnen und Täter sollen konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden können. Dazu sollen die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Der Gesetzentwurf berücksichtigt Erfahrungen in der Strafverfolgungs­praxis und greift Vorschläge aus der Wissenschaft auf. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.

Neue Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor (Pressemeldung des BMJV)

Die neue europäische Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es Umweltkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt dazu umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vor. In enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollen auch umweltrechtliche Strafvorschriften außerhalb des StGB angepasst werden.

Verhandlungstermin am 5. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 7/25, Saal N 004 (Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss der Wohnungseigentümer über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann.

Verhandlungstermin am 5. November 2025, 9.00 Uhr, in Sachen IV ZR 109/24 (Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Zulässigkeit einer Klausel im Rahmen einer Jahres-Reiseversicherung verhandeln, nach der nicht versichert Schäden durch Pandemien sind.

Fortschritte bei Gleichstellung in Führungspositionen: 9. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.