Verurteilungen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem sogenannten „Diesel-Skandal“ rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 16. Dezember 2025 – 1 StR 270/24
Beschluss vom 16. Dezember 2025 – 1 StR 270/24
Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht sowie das Bundessozialgericht insgesamt 22 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.
Urteil vom 18. Dezember 2025 – I ZR 97/25
Beschluss vom 17.12.2025, AZ VII ZR 56/25, ECLI:DE:BGH:2025:171225BVIIZR56.25.0
Urteil vom 17.12.2025, AZ VIa ZR 1433/22, ECLI:DE:BGH:2025:171225UVIAZR1433.22.0
Urteil vom 17.12.2025, AZ VIa ZR 1342/22, ECLI:DE:BGH:2025:171225UVIAZR1342.22.0
Urteil vom 17. Dezember 2025 – 5 StR 413/25
Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat das Kabinett heute beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.
Wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz zu erlangen. Dafür sollen die Regeln über die sogenannte Produkthaftung ausgeweitet werden. Die Produkthaftung regelt die Haftung des Herstellers von fehlerhaften Produkten für Sachschäden und für Körperverletzungen, die auf den Fehler des Produkts zurückzuführen sind. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden. Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Darüber hinaus soll es generell leichter werden, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen. So soll es Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben. Außerdem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen neben den Produktherstellern auch die Betreiber von Online-Plattformen in Anspruch nehmen können. All das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden.
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden (vgl.
Pressemitteilung Nr. 202/2025 vom 5. November 2025).
Beschluss vom 16.12.2025, AZ VIa ZR 56/25, ECLI:DE:BGH:2025:161225BVIAZR56.25.0
Beschluss vom 16.12.2025, AZ VIa ZR 28/25, ECLI:DE:BGH:2025:161225BVIAZR28.25.0
Beschluss vom 16.12.2025, AZ VIa ZR 8/25, ECLI:DE:BGH:2025:161225BVIAZR8.25.0
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung beschließen darf, auch wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens im Wege des sogenannten Sammelklage-Inkassos zulässig ist.
Urteil vom 11.12.2025, AZ III ZR 438/23, ECLI:DE:BGH:2025:111225UIIIZR438.23.0
Urteil vom 11. Dezember 2025 – III ZR 438/23
Beschluss vom 10.12.2025, AZ StB 67/25, ECLI:DE:BGH:2025:101225BSTB67.25.0
Urteil vom 10.12.2025, AZ VIa ZR 131/22, ECLI:DE:BGH:2025:101225UVIAZR131.22.0
Urteil vom 10.12.2025, AZ VIa ZR 545/22, ECLI:DE:BGH:2025:101225UVIAZR545.22.0