Verhandlungstermin am 15. Januar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 106/25 (Altersüberprüfung beim Verkauf von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten eine Überprüfung des Alters des Bestellers beziehungsweise des Empfängers der Lieferung erfolgen muss.

Festakt zum 75-jährigen Bestehen von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft (Pressemeldung des BGH)

Am heutigen 30. Oktober 2025 fand im Badischen Staatstheater in Karlsruhe vor rund 750 geladenen Gästen ein Festakt aus Anlass des 75-jährigen Bestehens von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft statt. Die Festrede hielt Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Grußworte sprachen der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup und die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof Dr. Brunhilde Ackermann. Das Finefones Saxophone Quartet unter Leitung von Peter Lehel sorgte für die musikalische Umrahmung.

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis (Pressemeldung des BAG)

Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen. | Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.

Verhandlungstermin am 29. Januar 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 41/24 („Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über den vermögenswerten Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Ansprüche auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Passagen des Buchs „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ (nachfolgend: „Buch“) sowie Auskunft über den damit erzielten Gewinn zu entscheiden.

Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich (Pressemeldung des BAG)

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor. | Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor.