
Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24
Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24
Urteil vom 9. Oktober 2025 – I ZR 183/24
Am 4. November 2025 wird die Europäische Menschenrechtskonvention 75 Jahre alt. In drei Veranstaltungen im Oktober und November würdigt das Ministerium die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Errungenschaften.
| Als langjähriges Mitglied des Präsidialrats und als Präsidialrichter hat Herr Prof. Dr. Spinner Verantwortung für das Gericht mitgetragen. Er hat sich mit seiner Persönlichkeit und seinem großen Engagement um die Weiterentwicklung des Gerichts und das gute kollegiale Miteinander sehr verdient gemacht. Das zeigt auch seine langjährige prägende Arbeit im Verein der Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht.
Am 9. Oktober 2025 jährt sich zum sechsten Mal der Tag des Anschlags in Halle (Saale) und Wiedersdorf. Der Attentäter hatte versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle (Saale) zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Nachdem ihm nicht gelang, in die Synagoge einzudringen, tötete er eine 40-jährige Passantin sowie einen 20-jährigen Mann in einem nahegelegenen Imbiss. Auf seiner Flucht verletzte der Täter zwei weitere Menschen in Wiedersdorf schwer. Der Bundesopferbeauftragte übernahm gemeinsam mit der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt die Betreuung der Angehörigen und Betroffenen. Zusammen mit der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft wird der Bundesopferbeauftragte morgen an einem stillen Gedenken an der Synagoge in Halle (Saale) teilnehmen.
VIII ZR 131/24 und VIII ZR 152/24 – Beschlüsse vom 7. Oktober 2025
Urteil vom 7. Oktober 2025 – 3 StR 534/24
Urteil vom 01.10.2025, AZ VIa ZR 225/23, ECLI:DE:BGH:2025:011025UVIAZR225.23.0
Urteil vom 01.10.2025, AZ VIa ZR 1737/22, ECLI:DE:BGH:2025:011025UVIAZR1737.22.0
Urteil vom 01.10.2025, AZ VIa ZR 849/22, ECLI:DE:BGH:2025:011025UVIAZR849.22.0
Urteil vom 01.10.2025, AZ VIa ZR 1380/22, ECLI:DE:BGH:2025:011025UVIAZR1380.22.0
Beschluss vom 27. August 2025 – 2 StR 73/25
Die Bundesregierung schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um das Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Danach soll insbesondere die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender strafrechtlich verfolgt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer genutzt. Bereits die Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen soll nun strafrechtlich verfolgt werden können. Auch soll etwa die Einreise sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine terroristische Straftat zu begehen, von den neuen Regelungen erfasst und unter Strafe gestellt werden, ebenso wie neuere Formen der Terrorismusfinanzierung. Mit dem Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der Spionage durch fremde Staaten in Deutschland zu reagieren, soll der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärft werden.
Beschluss vom 30.09.2025, AZ 8 AZM 19/25, ECLI:DE:BAG:2025:300925.B.8AZM19.25.0
Urteil vom 30.09.2025, AZ VIa ZR 354/23, ECLI:DE:BGH:2025:300925UVIAZR354.23.0
Urteil vom 30.09.2025, AZ VIa ZR 339/22, ECLI:DE:BGH:2025:300925UVIAZR339.22.0
Urteil vom 30.09.2025, AZ VIa ZR 15/22, ECLI:DE:BGH:2025:300925UVIAZR15.22.0
Urteil vom 30.09.2025, AZ VIa ZR 594/21, ECLI:DE:BGH:2025:300925UVIAZR594.21.0
Urteil vom 30.09.2025, AZ VIa ZR 516/22, ECLI:DE:BGH:2025:300925UVIAZR516.22.0
Urteil vom 30.09.2025, AZ VIa ZR 135/22, ECLI:DE:BGH:2025:300925UVIAZR135.22.0