Urteil des Landgerichts Passau im Strafverfahren um Passauer Millionenerbe rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 9. September 2025 – 1 StR 299/25
Beschluss vom 9. September 2025 – 1 StR 299/25
Beschlüsse vom 5. August 2025 – 1 StR 263/25
Beschluss vom 30. September 2025 – 1 StR 333/25
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob sich die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur erstmaligen Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach einer Insolvenz des Bauträgers auch auf die Herstellung von Teilen des Sondereigentums erstreckt.
Urteil vom 5. November 2025 – IV ZR 109/24
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen.
Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung sollen dadurch in Höhe von rund 49 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für E-Zigaretten eine Überprüfung des Alters des Bestellers beziehungsweise des Empfängers der Lieferung erfolgen muss.
Beschluss vom 16. Oktober 2025 – 1 StR 314/25
Am heutigen 30. Oktober 2025 fand im Badischen Staatstheater in Karlsruhe vor rund 750 geladenen Gästen ein Festakt aus Anlass des 75-jährigen Bestehens von Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft statt. Die Festrede hielt Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Grußworte sprachen der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup und die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof Dr. Brunhilde Ackermann. Das Finefones Saxophone Quartet unter Leitung von Peter Lehel sorgte für die musikalische Umrahmung.
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen. | Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis iSv. § 15 Abs. 3 TzBfG* gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen.
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 449/22, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR449.22.0
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 247/21, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR247.21.0
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 85/22, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR85.22.0
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 119/22, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR119.22.0
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 1075/22, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR1075.22.0
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 287/22, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR287.22.0
Urteil vom 28.10.2025, AZ VIa ZR 497/21, ECLI:DE:BGH:2025:281025UVIAZR497.21.0