Bedrohung durch Terrorismus und Spionage: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um das Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Danach soll insbesondere die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender strafrechtlich verfolgt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer genutzt. Bereits die Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen soll nun strafrechtlich verfolgt werden können. Auch soll etwa die Einreise sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine terroristische Straftat zu begehen, von den neuen Regelungen erfasst und unter Strafe gestellt werden, ebenso wie neuere Formen der Terrorismusfinanzierung. Mit dem Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der Spionage durch fremde Staaten in Deutschland zu reagieren, soll der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärft werden.

Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis) (Pressemeldung des BGH)

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 7. Oktober 2025 eine Entscheidung verkünden zu einer Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Juli 2024. Dieses hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Ihm ist zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 17. September 1991 einen Freund durch Äußerungen dazu motiviert, in derselben Nacht einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis durchzuführen; durch diese Haupttat sei ein Bewohner des Hauses getötet worden.

Neue Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) soll grundlegend neu gefasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Das IRG trifft Regeln für grenzüberschreitende Strafverfahren: Es regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten – zum Beispiel bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung oder bei Auslieferungen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafverfahren hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn immer häufiger findet Kriminalität grenzüberschreitend statt. Mit der Neufassung des IRG soll das Gesetz insgesamt praxistauglicher gestaltet werden: Das IRG in seiner geltenden Fassung ist nach Einschätzung vieler Praktikerinnen und Praktiker zu unübersichtlich und kompliziert. Außerdem soll erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen – zum Beispiel Sondertribunalen – geschaffen werden; die Rechte von Verfahrensbeteiligten sollen gestärkt werden; und es sollen europäische Vorgaben umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit der entscheidenden Stelle bei der Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.

Bundesarbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München in fachlichem Dialog (Pressemeldung des BAG)

Am 24. und 25. September 2025 waren der Präsident, die Vizepräsidentin und acht Vorsitzende Richterinnen und Richter des Landesarbeitsgerichts
München zu Gast beim Bundesarbeitsgericht. | Zentraler Teil des Austauschs war ein Fachgespräch der beiden richterlichen Kollegien unter anderem über Fragen gleichheitswidriger tariflicher Regelungen,
des betrieblichen Eingliederungsmanagements und des Annahmeverzugs. Der Besuch endete mit einer Führung durch das Bundesarbeitsgericht.

Expertenkommission zur Strafprozessordnung nimmt Arbeit auf: Fokus auf Verfahrensbeschleunigung und effektive Strafverfolgung (Pressemeldung des BMJV)

Die von Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig berufene Expertenkommission zur Strafprozessordnung ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen – ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben.