Verhandlungstermin am 10. Dezember 2025, 9:00 Uhr, in Sachen IV ZR 34/25 (Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. Riester-Rente, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtigt) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird über die Zulässigkeit einer Klausel in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (sog. Riester-Rente) verhandeln, die den Versicherer zu einer nachträglichen Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors und dadurch der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente berechtigt.

Verhandlungstermin am 2. März 2026 um 11.00 Uhr in Sachen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 (sog. „Klimaklagen“ gegen das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren) (Pressemeldung des BGH)

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat verhandelt am 2. März 2026 über zwei Revisionen, in denen sich die Frage stellt, ob Privatpersonen wegen einer drohenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren zu unterlassen, durch die es zu einem Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre kommt.

Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister: Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der „Digitalsäule“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat (Pressemeldung des BMJV)

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich am 7. November 2025 in Leipzig zu ihrem siebten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Bei dem Treffen ging es um die Förderung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat. Die Förderung von Digitalisierungsprojekten soll eine von drei „Säulen“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden, den Bund und Länder schließen wollen. Für diese Digitalsäule wird der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils bis zu 70 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen. Diese Mittel sollen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ herangezogen werden. Im Fokus des Treffens stand die Frage, wie die Verteilung der Mittel erfolgen soll. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

Verhandlungstermin am 12. Dezember 2025 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 219/24 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Erstherstellung des Sondereigentums bei einem „steckengebliebenen Bau“?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob sich die Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur erstmaligen Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach einer Insolvenz des Bauträgers auch auf die Herstellung von Teilen des Sondereigentums erstreckt.

Verhandlungstermin am Montag, den 15. Dezember 2025 um 11.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VI ZR 335/24 – Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen.