Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24
Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24
Beschluss vom 12. November 2024 – 1 StR 409/24
Beschluss vom 12. November 2024 – 1 StR 386/24
Urteil vom 19. November 2024 – XI ZR 139/23
Urteil vom 18. November 2024 – VI ZR 10/24
Beschluss vom 30. Oktober 2024 – AK 86/24
Beschluss vom 5. November 2024 – 5 StR 370/24
Der DAV lehnt die Änderungsvorschläge ab und fordert erneut ein Großes Nachlassgericht sowie gesetzliche Lösung der Verstrickungsproblematik
Urteil vom 14. November 2024 – 3 StR 189/24
Beschluss vom 15. Oktober 2024 – 3 StR 186/24
Urteil vom 13.11.2024, AZ VIa ZR 1440/22, ECLI:DE:BGH:2024:131124UVIAZR1440.22.0
Urteil vom 12.11.2024, AZ VIa ZR 459/22, ECLI:DE:BGH:2024:121124UVIAZR459.22.0
Urteil vom 12.11.2024, AZ VIa ZR 69/23, ECLI:DE:BGH:2024:121124UVIAZR69.23.0
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. | Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam.
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen. | Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall kann sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen.
Beschluss vom 12.11.2024, AZ VIa ZR 762/23, ECLI:DE:BGH:2024:121124BVIAZR762.23.0
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und ggf. bis zu welcher Wertgrenze die Werbung mit geldwerten Gutschriften im Rahmen eines Bonussystems beim Kauf von Medizinprodukten mit dem Heilmittelwerbegesetz vereinbar ist.
Die maßgeblich vom Bundesministerium der Justiz entwickelte Digitale Rechtsantragstelle erhält den diesjährigen „Preis für gute Verwaltung“. Mit dem „Preis für gute Verwaltung“ werden seit 2019 jedes Jahr Projekte ausgezeichnet, die einen Beitrag zu mehr Nutzerfreundlichkeit der Verwaltung leisten.
Der für das Amts- und Staathaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 5. Dezember 2024 über Amtshaftungsansprüche verhandeln, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Warnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vor dem Verzehr von Schinken- und Wurstprodukten eines bestimmten Lebensmittelunternehmens geltend gemacht werden.
Dr. Volker Wissing ist am heutigen Tag zum Bundesminister der Justiz ernannt worden. Er wird das Amt zusätzlich zu dem Amt des Bundesministers für Digitales und Verkehr ausüben, das er seit dem 8. Dezember 2021 innehat. Bundespräsident Steinmeier hat Minister Wissing heute in Schloss Bellevue die Ernennungsurkunde ausgehändigt.